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Einwohner der Stadt im Jahre 1764: 427

1842: 107 inkl. einige Verstorbene und Vergeldstagte/15 Witwen

Wann der Kreis geschlossen wurde und die Annahme neu eingeburgerter Familien ausser Gebrauch kam, ist nicht genau ersichtlich. Um 1840 meinte man, dies sei in der Mitte des 18. Jahrhunderts der Fall gewesen. Die Erblichkeit der Annahmeberechtigung ist von Anfang an selbstverständlicher Grundsatz (TEXT 1, Art. 9; reduziertes Annahmegeld für Söhne).

Das bernische Gesetz über die Teilbarkeit der Familienkisten von 1837 wurde in Erlach dahin missverstanden, die Gesellschaftsanteile könnten ohne weiteres herausgefordert werden. Dabei war der Korporationscharakter beider Gesellschaften unbestreitbar.

Im Laufe der unerquicklichen „gerichtlichen und aussergerichtlichen Verhandlungen“, die gut zwei Jahrzehnte dauerten, ging die Fischerngesellschaft spurlos zugrunde. Nebst wirtschaftlicher Not, beginnender Industrialisierung, Umstrukturierung der Verkehrswege, politischen Umwälzungen sollte man die dunklen Tage der beiden Gesellschaften im Rahmen jener inneren Krise sehen, die damals über die Landstädte hereinbrach und deren Verheilen bis ins 20. Jahrhundert hinein gedauert hat.

Simmen drückt sich in der Fischernschrift so aus:

„So wie überhaupt mit der Einführung der neuen Ordnung der Dinge (1798/1803/1815/1831) bei allem Guten das Ansehen der Stadtgemeinden schwand und der Geist einer sogenannten Gleichheit, der Zeitgeist oder vielleicht, nach Mephistopheles, der „Herren eigener Geist“ das ganze Land politisch nivellierte, Städte und Dörfer egalisierte, althergebrachte Rechte, wie z.B. unser Ohmgeld (in Erlach städtische Steuer auf eingekellertem Wein), den Seezoll u.s.w., die man fälschlich Ortsvorrechte nannte, ohne Entschädigung aufhob, vergessend, wie viel für das allgemeine Wohl einzig und allein nur unsere Fischerngesellschaft beigetragen hat, abgesehen von dem , was ihre noch reichere Schwesterkorporation, unsere andern Fonds, wie z.B. die Berggemeinde, das Musikkollegium u.s.w. getan haben, - wo die Bezeichnung Burger ein Spottnamen ward, - so verflachte sich auch der wahre Bürgersinn, namentlich in Hinsicht auf unsere alten Einrichtungen und gesellschaftlichen Korporationen, um so mehr als weder die Regierung noch die Gesetzgebung sich derselben annehmen mochten. Daher lässt es sich denn auch begreifen, dass Apathie, zuletzt Lethargie sich der gedachten Korporationen (in den Stürmen der Zeit vereinzelt, macht- und schutzlos stehend, vielleicht von oben herab gar noch verkannt, von andern Seiten her möglicherweise beneidet) bemächtigen mussten.“ Soweit Simmen.

Fünfzehn Mitglieder zu Rebleuten strengten 1841 einen Prozess an, ihre Anteile ausbezahlt zu bekommen. Die Korporation sei eine blosse Familienverbindung. Den Gegnern lagen die Satzungen von 1599 vor (TEXT1), aber sonst keine Reglemente. 1842 wurden Mitglieder und Witwen je 500 alte Franken ausgeteilt (TEXT 8). Das Restvermögen sollte mit Ausnahme der Paulikosten unangetastet bleiben, um den anzunehmenden Söhnen der lebenden Gesellschaftsgenossen ebensoviel auszuzahlen. In der Folge – das Leben der Gesellschaft hing an einem Faden – sind die Archivalien offensichtlich unvollständig. Seit 1853 bestanden drei Rebleutenkorporationen, die Gesellschaft zu Rebleuten, deren Witwen- und Waisenstiftung und der Separatfundus.

Sie wurden 1868 zusammengelegt und als Stiftung weitergeführt. Die nunmehrige „Witwen- und Waisenstiftung der Gesellschaft zu Rebleuten“ gab sich 1876 Reglement und Statuten, die 1877 bei Langlois in Burgdorf gedruckt und nie ersetzt wurden. Ein Reglementsentwurf von 1908 blieb ohne Folgen.

In der Witwen- und Waisenstiftung nahm auch die vorher zu Fischern zünftige, 1590 in Erlach eingeburgerte Familie Zülli Einsitz und versah hier immer wieder Aemter für längere Zeit.

Über die Vorfälle des 19. Jahrhunderts liesse sich ein längeres Kapital anfügen. Seit den bewegten Worten von Simmen, die wir oben angeführt haben, sind in allen Bereichen Veränderungen eingetreten und Sorgen aufgetaucht, von deren Ausmass sich der bejahrte Fürsprecher im damaligen Städtchen sicher nichts hätte träumen lassen. Altes und Neues hängen aber immer zusammen.

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