GESELLSCHAFTSVERMÖGEN
Der Grundstock des Gesellschaftsvermögens geht auf die Stubengenossen zurück, die von 1599 bis 1708 nebst dem Annahmegeld einen jährlichen Stubenzins entrichteten (Stubenrechtsgeld, Jahrgeld).Selbst die Waisen von Stubengesellen waren davon dicht ausgenommen(Textl, Art. 9; Text 3 Ende).
Die Gülten und Obligationen liefen ursprünglich von Paulitag zu Paulitag und wurden der versammelten Gesellschaft vorgelegt. Ein erstes Verzeichnis datiert vom 7. Januar 1600. Später legt der Stubenmeister die Einnahmen aus Zinsen und abgelösten Kapitalien im Laufe des Jahres selbständig wieder neu an.
Die Debitoren sassen vor allem in der Grafschaft, in Erlach selber eher wenige. In seiner Amtsperiode als Stubenmeister 1718-1721 legte Schultheiss Christian Schaufelberger 400 Kronen bei der Bank des Niklaus Malacrida in Bern zu 4% an; dieses 1701 gegründete Institut ging 1720 ein. Das Darlehenswesen für Gesellschaftsgenossen und bestimmte Zwecke lässt sich bis ins 17. Jahrhundert zurückverfolgen.
1703 „hat Niclaus Marolff Einer Ehrenden Gesellschafft angehalten, dass sie Ihme zu Erkauffung eines Fischer Weidligs und anderer Ihme zu dem Fischen nöthige Sachen zechen Cronen fürstrecken wolte“. Nebst zwei Bürgen setzt Marolf ein halbes Mannwerk Reben „in der Capp und ein Beünden auff dem Weyer“ als „Versicherung“ ein. Der Zinsfuss wird 1768 Festgesetzt für Gesellschaftsgenossen und Burger auf 4% (nach Verfall von drei bzw. zwei Zinsen aber 5%) und für „die auf dem Land“ auf 5% wie bisher. Die im Gesellschaftsarchiv aufbewahrten Urbare, Pfennigzinsrödel und Rechnungsbücher belegen eine ansehnliche Ausdehnung der Geschäftstätigkeit.
Die Gesellschaft beteiligte sich auch an der Gründung der Ersparniskasse des Oberamtes Erlach 1823 und an der l. Juragewässerkorrektion.
Das von den Aufzunehmenden erlegte Silbergeschirr kommt im 18. Jahrhundert kaum mehr vor und ist offensichtlich als Kapitaleinlage, kaum zum Gebrauch gedacht gewesen. Ähnlich verhielt es sich bei der Stadt und bei der Gesellschaft zu Fischern. 1680 verkaufen die Rebleuten das Silbergeschirr von 184 Lot Gewicht, um dem Erlös auszuleihen. Der erwähnte Stubenmeister Schaufelberger (1718-1721) veräussert 241 1/8 Lot Silbergeschirr, offenbar zum letzten Mal. Später erwarb die Gesellschaft Zinnkannen.
Bekanntlich herrschte in der alten Zeit ein beinahe unüberblickbarer Münzwirrwarr. Zur Illustration flechten wir die Münzsortenverzeichnisse ein, die in zwei Trögliinventaren stehen.
1718 enthielt das Gesellschaftströgli an Bargeld:
37 Dublonen zu 116 Batzen 171 Kronen 17 Batzen
2 Thaleren 48 Kronen 1 Batzen
3 Neuw thaleren und fünffbätzleren 15 Kronen 10 Batzen
Weiteres 6 Kronen
In Plapart 24 Kronen
In Bageoire 12 Kronen
Weiter in paqueten müntz 12 Kronen
Noch in silber und müntz 9 Kronen,3Batzen,2Kreuzer
1754 enthielt das Trögli:
An Gold für 149 Kronen 14 Batzen
An Müntz 66 Kronen
100 feder thaler , machen 160 Kronen
2 paquets in halb neüen Thalern 48 Kronen
Ein paquet haltet an Silber 16 Kronen 2 Batzen
6 paquets, jedes à 10 Kronen 60 Kronen
an piessli 7 Kronen
noch an Müntz 7 Kronen 5 Batzen.
Wir berühren noch ein anderes kleines Kapitel. Zum Gesellschaftsvermögen gehörte auch etwas Grundeigentum, im Gegensatz zu den Fischern, deren Landkäufe zu Beginn des 19. bloss Episode blieben (Reb- und Bruelparzellen).
Die Rebleuten erwarben am 10. Juli 173l von Ulrich Wälti eine Matte im Känel um 750 Kronen, die im Namen Wältis zum Teil an Junker Albrecht von Wattenwyl bzw. Junker Anton May in Bern zu bezahlen waren. Die versammelte Gesellschaft liess Emd und Herbstweide durch den Stubenweibel sogleich versteigern und genoss den sog. Weinkauf, den üblicherweise von Käufern bestrittenen Trunk.
Im Rechnungsbuch heisst es:
„Wein 68 mas à 6 Kreuzer thut
für brodt und Käs wie auch liecht 4 Kronen 2 Batzen
gleser so verlohren worden 2 Kronen 6 Batzen.“
Der Kaufbrief wurde im Januar 1733 von Stadtschreiber Bönzli auf Pergament ausgefertig. Die vollständige Zahlung zog sich bis 1735 hin, als der Stubenmeister anlässlich der Begleichung
der letzten Rate in Bern drei Tage versäumte.
Die Nutzung der Känelmatte kam jeweils am Paulitag alle drei Jahre zur Versteigerung, wobei die Gesellschaft einen separat verrechneten Trunk genoss.
1741 gelangte „das in der E:E Gesellschafft zugehörigen Känel Matten befindliche Pfraumbaümige Holtz“ gesondert zur Versteigerung, die der Stubenweibel Jakob Hartmann um 2 Kronen 24 Batzen „ im dritt und letsten Ruff bestanden“.Der Ersteigerer hatte die Bäume vor Ostern auszugraben, bei gefrorenem Boden abzuführen und auf die angepflanzten Jungbäume achtzugeben.Die an das Tschugger Inselspitalgut angrenzende „Gesellschaftsmatte“ war mit einem verschliessbaren Gatter und steinernen Gatterstöcken versehen. Die Maurermeister Schweizer und Hartmann setzten diese 1780 neu; letzterer hatte 1769 auch 15 Marchsteine für die Känelmatte geliefert. Das dortige Brüggli musste 1794 erneuert werden.
Im Herbst 1721 erwarb die Gesellschaft Reben, die im Jahr darauf „vier Züber zwo mas weniger“ Most ergaben. Der Züber galt 3 Kronen. Nebst dem „Bauwerlohn mit einschluss des getragenen Herds“ – rund 5 Kronen – wurden die „eingelegten Gruben“, Stickel, Strohschauben fürs Heften, Leser- und Bannwartlohn separat verrechnet. 1769 werden Samuel Hämmerli und Jakob Rägis für die Rebarbeiten im Buditsch und im Weissberg entlöhnt, 1774 Johannes Klening auf 1 ½ Mannwerk in der Grussen, welche übrigens mit einem Bodenzins von 1 ½ Mäss Nüssen belastet waren. Liegenschaften, besonders Reben, wurden der Gesellschaft öfters aus Vergeldstagungen zugeschlagen. Der Most wurde verkauft oder die Reben kamen vielfach in Pacht. – Im Laufe des 18. Jahrhunderts kamen die Tschäppitmatte und kurzfristig das dem Spital zinspflichtige Albrachtmätteli hinzu. Einen Kauf der Grossen Büri lehnte die Gesellschaft 1756 ab. Bescheidener und ihren Möglichkeiten angemessener war der Erwerb eines Hauses in Treiten, das 1789 um 120 Kronen von Peter Weibel von Brüttelen an die Rebleuten überging.
VON DEN BEISTEUERN
Der Hauptzweck der Reisgeldgesellschaft ist durchaus belegt, auch wenn er in unseren Unterlagen nicht mehr im Vordergrung steht. Es handelt sich um Soldzulagen oder eine Art Verdienstausfallentschädigung. Von Ausrüstungs- oder Unterhaltspflicht, die ursprünglich zeitweise den Gemeinden überbunden war, ist bei den Zahlungen an die zu Rebleuten genössigen Militärpersonen kaum mehr etwas zu bemerken. 1706 gehen 2 Kronen 17 Batzen an die „aussgeschossenen des Nidauwer Kriegs“.Die Teilnehmer am „Schweitzerkrieg“ von 1712, dem zweiten Villmergerkrieg, erhielten pro Woche 12 Batzen, zusammen immerhin 185 Kronen 15 Batzen. Gleichviel bezogen ausnahmsweise die 1763 nach „piquet Listen“ zur Verstärkung der Tagwachten eingezogenen Gesellschaftsgenossen, zusammen 160 Kronen 10 Batzen, „wegen denen vielen Ausreissern und Strolchen“ im Zusammenhang mit dem Abschluss des Siebenjährigen Krieges: „in Betrachtung gegenwärtiger Zeitläüfften da under denen im Krieg verwicklet gewesenen Potentaten ein völliger Frieden geschlossen worden und allem anschein nach viele Soldaten abgedancket werden könten, zu Verhüetung, dass nicht viele unnütze leüthe sich in Ihr Gnaden land werffen und darinnen Unordnungen anstifften möchten.“
Die Gesellschaft beteiligte sich sonst an Wachtdiensten nicht, entrichtet aber doch 1798 für 43 Tage beimWachthaus auf dem Jolimont je 2 Batzen 2 Kreuzer. Der Chuz oder die Hochwacht, gegen die Südostecke des Jolimontplateaus hin, war Teil des altbernischen Signalfeuersystems und lag dem Chuz von St. Jodel bei Ins gegenüber. Im Rechnungsbuch II der Gesellschaft lag ein Zettel der Landschreiberei Erlach, der für die Stadt den „Kehr der Wachttagen bey dem Wachtfeüer“Mai-Juli 1792 angibt und aus dem hervorgeht, dass die Stadt einen Drittel des Wachtdienstes bestritt, die Grafschaft wohl den Rest. Die beiden Dragoner zu Rebleuten ziehen 1792 im „Feldzug ins Welsche“ mit (Besetzung der Waadt und Genfs nach der französischen Eroberung von Savoyen und Neutralitätserklärung der Eidgenossenschaft).
Grenadiere halten sich 1781 rund 14 Tage „wegen einer Rebellion“, dem Chenauxhandel, in Freiburg auf. Im Franzosenjahr 1798 sind 172 Tage, dazu für die Kanoniere 40 Tage à 2 Batzen 2 Kreuzer zu verrechnen, „laut eingegebener Liste“, ähnlich 1799 für den Elitezug. Damals werden auch 58 Haushaltungen wegen Requisitionsheu mit je 2 Kronen 16 Batzen entschädigt.
Diese Soldzulagen dehnten sich auch auf die Uebungsdienste aus.
1737 waren die „Gonstabler“ Bönzli und Hartmann in Bern, um „mit Stucken zu schiessen“, und jeder erhielt 15 Batzen. Der Bombardier Samuel Kissling bezog 1756 je 10 Batzen „für 15 versaumte Tagen“ in Bern. Schützenmeister Küentzi und Schlosser Kissling wurden im Sommer 1762 „aus oberkeitlichem Befelch als Canoniers in das zu Bern errichtete Camp beruffen“ und hatten für 25 Tage einen Betrag in der Höhe von zwei Dritteln ihres Solds zugute. Trüllneuster Hartmann ist 1786 neun Tage „in dem Camp zu Worb gewesen“. Die Landmusterungen (Inspektionen und Exerziertage) fanden in Gerolfingen (TEXT 5/6) und später in Walperswil, gelegentlich in Aarberg oder Brüttelen statt, für die beiden Dragoner in Nidau, Aarberg, Büren oder einmal in Kirchberg. Die Offiziere und Tambouren – zwischen 11und 14 Teilnehmern – hatten Anrecht auf 12 ½ Batzen aus dem Gesellschaftssäckel, die Dragoner auf 15 Batzen. Seit 1761 werden in den Rechnungen aufgeführt. 11 Offiziere und 1 Tambour (zum alten Ansatz), ebenso „3 Canoniers und 1 Post Reüter“, sodann mit je 15 Batzen die 15 Soldaten, die nur am zweiten Landmusterungstag teilnehmen. Den Zuhausegebliebenen – 1761 waren es 22 Mann – wurden 1 Mass Wein und für 1 Batzen Brot verordnet, wie am Paulitag. Dasselbe galt für die der Musterung entlassenen Gesellschaftsgenossen. „Zwey junge, so sich nur gestellt und nicht exercirt“ werden 1777 mit je 5 Batzen bedacht. Das Musterungswesen wäre noch in etwas andere Zusammenhänge zu stellen, wenn man zu unseren Unterlagen die allgemeine bernische Militärgeschichte beziehen würde.
Eine ganze Reihe jährlicher Ausrichtungen fallen unter das „Ordinari Aussgeben“ der Stubenmeisterrechnungen. Zu Beginn des 18. Jahrhunderts handelte es sich nur um die Schulmeister als Bezüger eines Jahresgeldes. 1744 beschliesst man jährliche Beiträge an das Musikkollegium und die Schützengesellschaft,aber fur die letzere verblieb mit ihren 10 Kronen „zu verschiessen dauernd auf der Liste (Stubenrodel II S.112f)“. 1749 kommen die Nachtwächter sowie der Wächter bei der Kloster- oder St.Johannsenbrücke hinzu.
In Notzeiten starker Teuerung wurde entweder das Pauligeld für einmal beträchtlich erhöht oder es kam zu einmaligen Ausrichtungen an Stubengenossen und Witwen, so 1710 vier Taler, 1771 eine Dublone.
Bei besonderen Gelegenheiten gingen allerlei Beisteuern an Invalide, dauernd Bettlägrige, Arbeitsunfähige, Badekurbedürftige und in anderen Härtefällen, etwa im April 1774 an den Schiffmann Abraham Küenzi und an Abraham Simmen „wegen ihrem bey der Oberen Zihlbrugg verunglückten und versunkenen Schiff“ oder 1788 an den Küher Christian Haldi von Saanen „wegen von dem Presten gehabten grossen Viehverlust“. Elisabeth Küenzi, des Jakob Küenzi Sattlers sel. Wittwe, erhielt 1764 eine Steuer von einer neuen Dublone an ihre Arztkosten; sie war „den verwichenen Sommer mit einer Melancoley und seelengefährlichen Kranckheiten behafftet gewesen“ und wurde von ihren Verwandten zum Chirurgen Bieri in Kerzers geschickt, wo sie fünf Wochen blieb. Im selben Jahr erschien der Hufschmied Johannes Hartmann junior vor der Gesellschaft, „welcher gebührend vorbracht, wie er jederzeit gesinnet gewesen, etwas Nützliches zum Dienste seiner Mitburgeren und Nebendtmenschen zu erlehrnen und wie er keinen nohtwendigeren Menschen in hiesigen Gegenden glaube als einen, der die Viehartzneykunst auss dem Grund versehte, so seye er gesinnet, diese kunst zu erlehrnen und wäre vorhabens, sich in die desthalben zu Lyon aufgerichte Schule zu gegeben. Da aber diese Erlehrung zimlich kostbahr, seine Elteren so ihme würcklich das Schmidt Handwerk zu erlehrnen kösten gehabt, nicht im standt sich befinden, diese kösten zu ertragen“, habe er sich an die Obrigkeit gewandt, die ein Stipendium bewilligen, aber zunächst die Höhe eines Beitrages aus der Stadt selbst kennen will. Hartmann erhält jährlich zwei neue Dublonen auf drei Jahre hin.
Auch die Wiederherstellung eingefallener Stütz-, Schneid- und Brandmauern ärmerer Gesellschaftsgenossen wurden gelegentlich unterstützt. „Zu einer freywilligen beysteür an der sehr anständigen Kirchen Orglen“ sprach die Gesellschaft 1779 ganze 250 Kronen, die Fischern hundertfünfzig. Es handelt sich um die ganz ausgezeichnete, Erlach leider verlorene Rokokoorgel, die sich heute in der Kirche von Oberdorf (SO) befindet und dort sehr schön hineinpasst. 1807 stiften die Rebleuten zwei neue Stubenöfen in den Spital, das heutige Gemeindehaus, durch Hafnermeister Isaak Scheurer, zugleich Stubenmeister. Der noch erhaltene manganviolett bemalte Wandofen zweier Stuben (heute zwischen Gemeindeschreiberei und Sitzungszimmer) jedoch ist vermutlich ein hübsches Werk des jüngeren Johannes Scheurer(Bezeichnungen „HS“ und „1810“). Der farbige, mit 1800 datierte Wandofen im jetzigen Sitzungszimmer des Gemeindehauses stammt aus dem für den Postneubau abgebrochenen Haus und könnte sehr wohl auf Isaak Scheurer zurückgehen, der in seiner Gesellenzeit auswärts sicher noch die alte Manier bunt statt einfarbig bemalter Ofenkacheln kennengelernt hat. Isaak Scheurer wurde 1781 zu Rebleuten angenommen.